Zuschüsse

 

Die Anträge auf Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden beim Landkreis Aurich - Sozialamt- gestellt. Wenn Eltern Sozialhilfe nach § 28 (6) (SGB II) oder nach § 34 (6) (SGB XII) · dem Wohngeld § 6b (1)S.1, Nr. 2 BKGG, dem Kinderzuschlag §6b (1) S.1, Nr. 1 oder dem § 2 AsylblG i.V.m. § 34 (6) SGB XII erhalten können die Anträge zur Mittagsverpflegung gestellt werden. Es ist wichtig, die Anträge bereits zum Schuljahresbeginn zu stellen, da die Anträge immer für das laufende Schuljahr gewährt werden. Nach Prüfung und bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Zuschuss, unter Abzug eines Eigenanteils von 1,- € pro Mittagessen, bewilligt.

Anschrift für Antragsstellung:

 

Landkreis Aurich

-Sozialamt-

Fräuleinshof 3

26506 Norden